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Quincy im Glück!
Quincy im Glück!

Reisen

Mit dem Begriff „Reisen“ sind in diesem Kapitel Reisen ins Ausland gemeint.

Bereiten Sie eine Reise mit Ihrem Pferd sorgfältig vor. Kontaktieren Sie rechtzeitig, zumindest zwei Monate vor der Abreise (für gewisse Länder auch bis zu einem Jahr), Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Versichern Sie sich, dass die Person Erfahrung im Export von Pferden hat; idealerweise wenden Sie sich an eine offizielle Exporttierärztin oder einen offiziellen Exporttierarzt. Er oder sie wird Sie über allfällige Gesundheitsrisiken in Ihrem Zielland informieren. Eventuell müssen bei Ihrem Pferd spezifische Untersuchungen durchgeführt werden und es wird gegen Krankheiten geimpft, gegen die in der Schweiz kein Impfschutz nötig ist. Die Tierärztin oder der Tierarzt wird auch offizielle Dokumente ausfüllen, welche Ihrem Pferd den Grenzübertritt ermöglichen.

Infektionskrankheiten

In verschiedenen Ländern können sich Pferde mit Infektionskrankheiten anstecken, die in der Schweiz nicht oder nur selten vorkommen. Schleppt das Pferd eine solche Erkrankung ins Zielland (wo sie nicht verbreitet sind) ein oder bringt es sie in die Schweiz zurück, gefährdet es weitere Tiere. Schützen Sie deshalb Ihr Pferd unbedingt mit einem entsprechenden Produkt vor Krankheitsüberträgern oder - sofern möglich - mit einer Impfung. Die Untersuchung vor der Reise ist meistens obligatorisch! Denken Sie aber auch daran, Ihr Pferd nach der Reise untersuchen zu lassen. 

Impfpass aktuell halten

Achten Sie darauf, dass der Impfschutz Ihres Pferdes immer auf dem Laufenden gehalten wird – auch dann, wenn Sie gerade keine Auslandreise planen. Denn wenn Sie doch einmal mit Ihrem Pferd verreisen wollen (z.B. für eine Pferdesportanlass), müssen Sie den Pferdepass vorzeigen, um zu belegen, dass Ihr Pferd alle erforderlichen Schutzimpfungen erhalten hat.

Weitere Zeugnisse

Ein Exporttierarzt wird Ihr Pferd kurz vor der Abreise klinisch untersuchen und danach ein offizielles Gesundheitszeugnis ausstellen (innerhalb 24 Stunden vor dem Grenzübertritt). Dieses Zeugnis begleitet Ihr Pferd während der ganzen Reise:

Um die Warenwerte (Wert des Pferdes, Wert der Reit- oder Fahrausrüstung, usw.) offiziell festlegen zu können, ist zusätzlich für Auslandreisen das so genannte Carnet ATA zwingend erforderlich. Die Industrie- und Handelskammer wird es Ihnen gegen Vorauszahlung einer Garantie ausstellen. Der Vorteil ist, dass Sie damit von jeglichen Taxen an der Grenze entbunden sind und gegebenenfalls die Grenze auch ausserhalb der Büroöffnungszeiten überqueren können.

Tollwut und andere Impfvorschriften

Jedes Land hat unterschiedliche und verbindliche Impfvorschriften. Ausserdem sind die nationalen und internationalen Verbände auch befugt, eigene Vorschriften zu erlassen.

Ihr Exporttierarzt kann Ihnen bestimmt weiterhelfen in diesem Reglementationsdschungel. 

Die Tollwutimpfung zum Beispiel muss nach Vorschrift des Impfstoffherstellers wiederholt werden (in der Regel jährlich) und die letzte Impfung muss für die Einreise in die meisten Staaten mindestens 30 Tage zurückliegen.

Offizielle Blutanalysen können verlangt werden, wie z.B. der Coggin’s Test.

Jede Impfung und jeder Labortest muss zwingend und sorgfältig im Pferdepass dokumentiert sein, meistens mit Kopien des Gesundheitszeugnisses.

Beachten Sie alle weiteren seuchenpolizeilichen Bestimmungen Ihres Ziellandes. Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Veterinärwesen.