Impfungen dürfen nur von Ihrer Tierärztin oder von Ihrem Tierarzt durchgeführt werden
Sprechen Sie jede Impfung mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt ab. Ihr Pferd soll nur geimpft werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt stellt für Ihr Pferd einen Impfpass oder einen Pferdepass aus. Darin ist detailliert verzeichnet, wann welche Impfungen verabreicht wurden und wann welche Wiederholungsimpfungen nötig sind.
Wenn Sie die Vergangenheit Ihres Pferdes nicht kennen und kein Impfpass vorhanden ist, sind Sie vielleicht unsicher, ob es geimpft wurde oder nicht. In diesem Fall wird Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt Ihr Pferd sicherheitshalber erneut grundimmunisieren. Anschliessend wird der Impfschutz Ihres Pferdes mit seinem individuellen Impfschema aufrecht erhalten.
Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt wird Sie auch darüber aufklären, dass nicht alle Impfungen auf einmal verabreicht werden dürfen, da sie unter Umständen den Aufbau der Immunität gegenseitig stören könnten.
Achten Sie darauf, dass der Impfschutz Ihres Pferdes und sein Impfpass/Pferdepass immer auf dem Laufenden gehalten werden. Nimmt Ihr Pferd an Turnieren teil oder verreist es ins Ausland, müssen Sie den Impfpass vorzeigen, um zu belegen, dass Ihr Pferd alle erforderlichen Schutzimpfungen erhalten hat.


