Bildergalerie

Gini müde nach der mäusejagd, Alter 11 Jahre
Gini müde nach der mäusejagd, Alter 11 Jahre

Reisen

Bereiten Sie eine Reise mit Ihrer Katze sorgfältig vor. Kontaktieren Sie rechtzeitig, zumindest zwei Monate vor der Abreise (für gewisse Länder auch bis zu einem Jahr), Ihre Tierärztin oder Ihren Tierarzt. Er oder sie wird Sie über allfällige Gesundheitsrisiken in Ihrem Zielland informieren und Ihre Katze, wenn nötig, gegen Krankheiten impfen, gegen die in der Schweiz kein Impfschutz nötig ist.

Impfpass aktuell halten

Achten Sie darauf, dass der Impfschutz Ihrer Katze und ihr Impfpass immer auf dem Laufenden gehalten werden – auch dann, wenn Sie gerade keine Auslandreise planen. Denn wenn Sie doch einmal mit Ihrer Katze verreisen wollen, müssen Sie den Impfpass vorzeigen, um zu belegen, dass Ihre Katze alle erforderlichen Schutzimpfungen erhalten hat.
Zusätzlich ist für Auslandsreisen auch der so genannte Heimtierausweis zwingend erforderlich. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt wird Ihnen einen Heimtierausweis ausstellen, den Sie für Reisen in die EU benötigen.

Tollwut und andere Impfvorschriften

Jedes Land hat unterschiedliche Impfvorschriften. Die meisten Länder verlangen jedoch, dass Ihre Katze gegen Tollwut geimpft ist. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt wird Ihre Katze gegen Tollwut impfen. Die Tollwutimpfung muss nach Vorschrift des Impfstoffherstellers wiederholt werden (in der Regel alle 3 Jahre), und die letzte Impfung muss für die Einreise in die meisten Staaten mindestens 30 Tage zurückliegen. Für Grossbritannien, Irland und Schweden ist zusätzlich zur Tollwutimpfung eine Bestimmung des sogenannten Antikörper-Titers notwendig. Die Titerbestimmung weist nach, ob der Impfschutz ausreichend ist.
Die Tollwutimpfung und allenfalls die Titerbestimmung müssen zwingend im Heimtierausweis dokumentiert sein.

Beachten Sie alle weiteren Impfbestimmungen Ihres Ziellandes. Dazu dient Ihnen die Broschüre «Ich reise mit Hund oder Katze» des Bundesamtes für Veterinärwesen.