Tollwut und andere Impfvorschriften
Jedes Land hat unterschiedliche Impfvorschriften. Die meisten Länder verlangen jedoch, dass Ihr Hund gegen Tollwut geimpft ist. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt wird Ihren Hund gegen Tollwut impfen. Die Tollwutimpfung muss nach Vorschrift des Impfstoffherstellers wiederholt werden (in der Regel alle 3 Jahre) und die letzte Impfung muss für die Einreise in die meisten Staaten mindestens 30 Tage zurückliegen. Für Grossbritannien, Irland und Schweden ist zusätzlich zur Tollwutimpfung eine Bestimmung des sogenannten Antikörper-Titers notwendig. Die Titerbestimmung weist nach, ob der Impfschutz ausreichend ist. Die Tollwutimpfung und allenfalls die Titerbestimmung müssen zwingend im Heimtierausweis dokumentiert sein.
Beachten Sie alle weiteren Impfbestimmungen Ihres Ziellandes. Dazu dienen Ihnen die Broschüren «Ich reise mit Hund oder Katze» des Bundesamtes für Veterinärwesen.



